I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Vertrag zwischen Kunde (Auftraggeber) und Beste-Floristik, Stefanie Hinrichs (Auftragnehmer) kommt mit Unterzeichnung des Angebotes oder einem mündlichen Auftrag zustande.
II. Preise
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werkstatt. Lieferkosten, sowie Kosten für etwaige Dienstleistungen werden gesondert ausgewiesen.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch entstehenden Mehraufwandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von floristischen Produkten, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der gelieferten Ware verlangt werden.
III. Zahlung
1. Im Regelfall werden 100% Vorkasse nach Auftragserteilung fällig. Die Zahlung hat spätestens 3 Wochen vor Auslieferung der Ware unter Angabe der Rechnungsnummer zu erfolgen. Die Rechnung wird nach Annahme des Angebotes - durch Unterschrift des Kunden - ausgestellt. Bei wiederkehrenden Rechnungsbeträgen unter 500,- € kann die Zahlung auf Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung vereinbart werden.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Sonder-Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
IV. Lieferung
1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person oder Unternehmen übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferes - wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
5. Liefertermine sind vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Dritte.
V. Rücktritt vom Vertrag / Krankheit / außergewöhnliche Umstände / Erstattung des Betrages
1. Ein genereller Rücktritt vom Vertrag muss vom Auftraggeber spätestens 43 Tage (6 Wochen) vor dem Liefertermin erfolgen. Der Rücktritt vom Vertrag muss vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden. Sollte die Zahlung des Auftraggebers bereits erfolgt sein, so wird ihm der volle Betrag (100%) zurückerstattet.
2. Krankheit, Abwesenheit oder andere, nicht näher definierte Gründe berechtigen den Auftraggeber nicht zum generellen Rücktritt vom Vertrag oder Teilen des Vertrages. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber allerdings ein Sonderrecht ein, aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder Krankheit vom Vertrag zurückzutreten:
2.1. Der Rücktritt vom Vertrag wird spätestens 29-42 Tage (~4-6 Wochen, Eingang beim Auftragnehmer) vor Liefertermin vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilt: Sollte die Zahlung des Auftraggebers bereits erfolgt sein, werden 75% des Rechnungsbetrages zurückerstattet. Wurde die Rechnung vom Auftraggeber noch nicht bezahlt, werden 25% des Rechnungsbetrages sofort zur Zahlung fällig gestellt.
2.2. Der Rücktritt vom Vertrag wird spätestens 15-28 Tage (~2-4 Wochen, Eingang beim Auftragnehmer) vor Liefertermin vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilt: Sollte die Zahlung des Auftraggebers bereits erfolgt sein, werden 50% des Rechnungsbetrages zurückerstattet. Wurde die Rechnung vom Auftraggeber noch nicht bezahlt, werden 50% des Rechnungsbetrages sofort zur Zahlung fällig gestellt.
2.3. Der Rücktritt vom Vertrag wird nach Ablauf der unter 2.1. und 2.2. genannten Fristen 14-0 Tage vor Liefertermin vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilt: In diesem Fall können wir keine Rückerstattung des Rechnungsbetrages vornehmen und die Rechnung bleibt zur vollen Zahlung fällig. (Ausnahme für Außendekoration siehe Punkt 3.)
3. Schlechtes Wetter (bspw. Regen, Wind, o.Ä.) berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder Teilen des Vertrages für Außendekorationen. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber allerdings ein Sonderrecht ein, mit einer Frist von spätestens 10 Tagen vor Liefertermin aufgrund möglicher Wetterveränderung von Teilen des Vertrages (für Außendekorationen) zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist auch bei veränderten Wetterverhältnissen nach Ablauf der Frist zur Abnahme der Dekoration verpflichtet. Der Rücktritt muss spätestens 10 Tage vor Liefertermin vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden.
In diesem Fall wird der Betrag für die Positionen der Außendekoration zurückerstattet. Eine Teilerstattung der Liefer- und Aufbaukosten ist nicht möglich.
VI. Beanstandungen/Gewährleistungen
1. Umfang, Art und Aufbau der gelieferten Ware unterliegen der künstlerischen Freiheit und können frei variieren. Auch bei Serienproduktionen ist die detaillierte Beschreibung im Angebot nicht bindend. Da es sich in den meisten Fällen um nicht ständig verfügbare Naturprodukte handelt, ist der Auftragnehmer nicht an die im Angebot angegebenen Arten gebunden, sondern kann nach eigenem Ermessen auf ersatzweise Arten zugreifen um den Zweck der Produkte zu erfüllen.
2. Beanstandungen sind bei schnell verderblicher Ware nur direkt nach Empfang zulässig. Die Haltbarkeit von Naturprodukten ist stark von äußeren Einflüssen abhängig, daher wird für diese keinerlei Gewähr übernommen. Bei unverderblicher Ware müssen versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
5. Bei floristischen Produkten können Farbabweichungen und Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials nicht beanstandet werden.
6. Gestalterische Änderungen, die der Auftragnehmer nach seinem Ermessen für zweckmäßig hält, sind ihm vorbehalten.
7.Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
VIII. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
2. Haftung des Auftragnehmers für Beschädigungen jeglicher Art an Eigentum des Auftraggebers oder Dritter durch Verwendung der gelieferten Ware wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen an Gebäuden, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen.
3. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
4. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Wochen nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
IX. Periodische Arbeiten
1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten
zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
X. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages und die Verarbeitung seiner Vorlagen und Daten, Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
2. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen beim Auftragnehmer.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
XII. Mündliche Nebenabreden und Salvatorische Klausel
1. Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.
2. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben die übrigen davon unberührt. Die Parteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige Regelung zu ersetzen, die dem in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Willen am nächsten kommt.
AGB aktualisiert und gültig ab 12.März 2020
UNSER LIEFERGEBIET
Wir liefern Ihnen Blumen im Metropolgebiet zwischen Hamburg und Lübeck. Bei größeren Veranstaltungen, die außerhalb unseres normalen Liefergebietes liegen, die für uns aber noch erreichbar sind um die Blumen wohlbehalten zu Ihrem Bestimmungsort zu bringen, können wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot machen.
Wir finden immer eine Lösung!
SITEMAP
KONTAKTFORMULAR
SIe wünschen eine Beratung oder ein Angebot zu Ihrem Anliegen?
Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
Bitte rufen Sie mich unter folgender Telefonnummer zurück:
Ich möchte eine Beratung zu folgendem Thema: